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OLG Oldenburg, 28.12.2006 - 1 W 88/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 13.07.2012 - 25 W 172/12
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsgegners
Der XII. Zivilsenat nimmt hierbei u.a. Bezug auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28.12.2006, Az.: 1 W 88/06 (abgedr. in JurBüro 2007, 208), das allerdings die Erstattungsfähigkeit der 1, 6-fachen Verfahrensgebühr für ein Berufungsverfahren zuerkannte, in dem - vergleichbar dem vorliegenden sowie dem der Entscheidung des VI. Zivilsenats des BGH vom 03.07.2007 (…a.a.O.) zugrunde liegenden Fall - der Berufungsgegner den Zurückweisungsantrag verfrüht gestellt hatte und die Berufung nach Begründung und Hinweisbeschluss zurückgenommen worden war. - OLG Bamberg, 13.01.2011 - 1 W 1/11
Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des …
Der XII. Zivilsenat nimmt hierbei u.a. Bezug auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28.12.2006, Az.: 1 W 88/06 (abgedr. in JurBüro 2007, 208), das allerdings die Erstattungsfähigkeit der 1, 6-fachen Verfahrensgebühr für ein Berufungsverfahren zuerkannte, in dem - vergleichbar dem vorliegenden sowie dem der Entscheidung des VI. Zivilsenats des BGH vom 03.07.2007 (…a.a.O.) zugrunde liegenden Fall - der Berufungsgegner den Zurückweisungsantrag verfrüht gestellt hatte und die Berufung nach Begründung und Hinweisbeschluss zurückgenommen worden war. - SG Gelsenkirchen, 29.03.2010 - S 18 SF 57/10
Geltendmachung von Fotokopiekosten i.R. der Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
Sowohl der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle als auch der Bezirksrevisor verkennen bei ihrer Auffassung, dass dem Erinnerungsführer bei der Fertigung von Ablichtungen ein Ermessensspielraum zusteht und es sich bei den hier relevanten Auslagen nicht um unnötige, ersichtlich vermeidbare Kosten handelte (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.12.2006 ( 1 W 88/06 ), ähnlich SG Lüneburg, 12. Kammer, S 12 SF 201/09 E), wonach grundsätzlich die Ablichtung der ersten fünfzig Seiten ohne weitere Prüfung der Erforderlichkeit als erstattungsfähig anzusehen sind).